VOC Regelung
Bitte beachten Sie die neue VOC Regelung
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten "VOC Verordnung" (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns als Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc., ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte, verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurierung von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
Hiermit bestätige ich, dass ich mit der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut bin und ich von der Firma Grosshandel-Schneider / Lackwelt24.de, hierüber ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte, die ich von Lackwelt24.de beziehe, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebraucht werden. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verkauf geht hiermit von Lackwelt24.de / Grosshandel Schneider, auf mich (Käufer) über. Die erlaubte Verwendung / die Ausnahmefälle für dieses Produkt habe ich im Angebot gelesen, akzeptiert, und werde dieses Produkt ausschließlich für diese Zwecke verwenden.